Ederlins Badestube


Auch "Ederlins-Badstub" ist eine sehr alte Einrichtung, die wahrscheinlich ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Die Ederlin waren ein Freiburger Patriziergeschlecht, das - wie fast alle frühen Patrizierfamilien Freiburgs - vor allem durch den Abbau von Silber am Schauinsland und den Aufkauf von Adelsbesitzungen im Breisgau zu Reichtum und Ansehen gelangt war. Wie aus den Urkunden indirekt hervorgeht, hatte Ludwig Ederlin, der bereits 1295 verstarb, diese Badestube vermutlich um die Mitte des 13. Jahrhunderts eingerichtet. Ludwig Ederlin vermachte die Badestube nach seinem Tode je zu einem Teil dem Kloster Tennenbach, den Franziskanermönchen und den Frauen von Günterstal. So jedenfalls legt es eine Urkunde vom 23. November 1305 nahe, in welcher das Kloster Tennenbach (mittlerweile im Besitz der gesamten Badestube) diese mit Scheune und Gartensowie den Wasserrechten, die zum Bad gehörten, an Johannes Menger von Basel, vormals Münzmeister in Solothurn, für 100 Mark Silber verkauft. Johannes Menger war zu dieser Zeit Wechsler in Freiburg und starb um das Jahr 1374.

Der Verkauf wurde von dem Abt des Klosters Tennenbach, Johannes, und dem Konvent vorgenommen. Jedoch scheint es zu Komplikationen gekommen zu sein, als der Visitator des Klosters, der Abt von Salmansweiler (Salem), von diesem Geschäft erfuhr. Mit großer Wahrscheinlichkeit rügte der Visitator, dessen Name in den Quellen nicht genannt wird, das eigenmächtige Geschäft des Klosters, das ohne Zustimmung des Bischofs von Konstanz und seine eigene vorgenommen worden war und versuchte nun, es rückgängig zu machen. Die Auseinandersetzung zwischen Abt und Konvent, dem Visitator und Johannes Menger muß so verbissen geführt worden sein, daß Johannes Menger schließlich darauf bestand, die Angelegenheit gerichtlich untersuchen und entscheiden zu lassen.

So läßt sich jedenfalls eine Urkunde deuten, die bereits ein halbes Jahr später, am 24. Februar 1306, verfaßt wird. Darin geloben Abt und Konvent des Klosters Tennenbach dem Johannes Menger, daß sie ihm und seinen Erben etwaige "bekúnberunge oder mügeseli" seitens ihres Visitators "ume des koef der batstubun" bei gerichtlicher Ansprache des Abtes von Salmansweiler gänzlich beigelegt haben.

Im Oktober des gleichen Jahres wird bei einem Ausgleich der Klöster St. Katharina und des Reuerinnen-Klosters Maria Magdalena auch die Badestube erwähnt. Nicht lange darauf verkauft Johannes Menger die Badestube an Johannes von Haesingen, gleichfalls Münzmeister in Solothurn und zu diesem Zeitpunkt Bürger von Basel. Über diesen Verkauf selbst existiert jedoch keine Urkunde. Der Vorgang läßt sich jedoch aus einer Verkaufsurkunde vom 12. März 1314 erschließen. Darin verkauft Gerhart von Baldingen unter anderem seine Erbschaft an Ederlins Badestuben vor dem Predigertor. Diese Badestuben hatte er von Johannes dem Meiger von Hesingen, Münzmeister von Solothurn, gekauft. Bereits kurze Zeit zuvor, am 4. April 1312 , hatte Johannes von Haesingen einen Teil des Zinses von Ederlins Badestube an seinen Schwiegersohn Werner von "Wolhusen", ebenfalls einem Solothurner Bürger, als Hochzeitsgeschenk bei dessen Heirat mit seiner Tochter Clarun übertragen. Im Gegensatz zu den vorherigen Urkunden wird hier erstmals davon gesprochen, daß es sich bei Ederlins Badestube um zwei Badestuben handelte - ein erster Hinweis auf getrennte Einrichtungen für Männer und Frauen auch in Ederlins Badestube.

In einer fast wortgleichen Urkunde vom 11. August 1318 verkauft Gerhart von Bahlingen, der ja schon im Zusammenhang mit Ritters Badestube genannt wurde, seinen Anteil an Ederlins Badestube an Johannes den Lülleche, einen Freiburger Bürger und bis 1319 auch Ratsmitglied, der 1324 verstarb.

Dessen Sohn, Friedrich Lülleche, verleiht die beiden Badestuben 1341 an Johann von Buochern, einem "Kürsenner", und den Bader Johann Plattner. Ersterer erhält die "frowen badstuben", letzterer die "manne badstuben". Beide zahlen vier Schillinge wöchentlicher Zinsen. Aufschluß über die Wasserversorgung Freiburger Badestuben, gibt der nächste Passus. Das Wasser, das durch die Badestuben läuft, soll Johannes Plattner auf die Frauenbadestube leiten, ohne ihr Schaden zuzufügen. Von der Frauenbadestube soll das Wasser dann wieder in den Bach geleitet werden, ohne dem Männerbad Schaden zuzufügen. Sollte einer der beiden seine Badestube verlassen, "in welen weg sich das fügte", so soll der verbliebene die verlassene Badestube übernehmen. Beide waren, was Bau und Unterhalt betraf, für den Steg, der über den Graben zu den Badestuben führte, gemeinsam verantwortlich. Damit wird deutlich, daß die Badestube an dem westlichen Auslauf des Gewerbebaches gelegen haben muß.

Die zeitlichen Lücken in den vorliegenden Quellen sind zu groß, als daß ein kontinuierlicher Nachweis über die Besitzverhältnisse erbracht werden könnte. Und so kann nicht geklärt werden, wie Ederlins Badestuben an Johannes Geben, "dem Schüser", gelangten. Die Geben-Schüser waren ein ratsfähiges Freiburger Patriziergeschlecht und so ist es kaum verwunderlich, daß Johannes Geben-Schüser, der Schwager von Anne, der Tochter Lütfriet Ätschers, war. Zwischen 1322 und 1358 wird er zehn Mal als Zeuge erwähnt und ist 1335 einer der Pfleger der Büttricher-Stiftung. Von ihm und seinen Kindern hatten "Johannes Kriege und Nese, seine eheliche Wirtin" Ederlins-Badestuben gekauft. Am 1. Februar 1358 verkaufen sie die Bäder für 30 Mark Silber an die Witwe Hesse Münzmeisters. Hesse Münzmeister war 1300, nach Beilegung einer Fehde zwischen der Stadt und den Grafen Egino II. und seinem Sohn Konrad, zusammen mit anderen auf Lebenszeit von der Ratszugehörigkeit ausgeschlossen worden, weil sie auf der Seite der Grafen von Freiburg gestanden hatten.

Elf Jahre später, am 9. April 1369, übergibt "Lúggi Kanswólin" die Badestuben im Namen der Kinder des verstorbenen Konrad Bader, Ennelin und Clewi, an Andreas von Stühlingen, einem Edelknecht, und Johannes Oswald von Tottikofen, "dem man sprichet der Lúlche". Oswald von Tottikofen war mit Anne, der Tochter von Johannes dem Lüllechen verheiratet und somit der Schwager von Friedrich dem Lüllechen.

Ederlins Männerbadestube übernimmt Rütschmann Bader zu einem nicht genannten Zeitpunkt von Konrad Eberhard, einem Stockwärter, Heinrich Wecker, einem Wagner, Heinrich Freitag, einem Metzger und Elisabeth Sattlerin, der Witwe Joahnnes Spenglers. Nach Rütschmanns Tod möchte seine Witwe Katherina die Badestube aufgeben. Am 17. Februar 1383 wird darüber eine Urkunde verfaßt. Das Prozedere ist etwas kompliziert, da es einen gemeinsamen Sohn mit Namen Stefan gibt. Dieser ist jedoch noch ein Kind und deshalb nicht rechtsfähig. Die Badestube ist jedoch als Erblehen verpachtet und damit ein "gefangenes Gut" für Stefan. Aus diesem Grund müssen seine nächsten Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits seinen Verzicht äußern und bestätigen, daß es zu seinem Besten geschehe. Sein nächster "mûter mog" (Muttermagen) ist Clewi Kannengiesser, der Sohn Konrad Baders. Es ist jener "Clewi", der bereits 1369 als Kind erwähnt worden war. Einen "Vatermagen" hat Stefan nicht, und so muß Hans Tanbach, ein Goldschmied, "sin nechster nachgebur" (Nachbar), den Eid für ihn leisten. Erst dann folgt Katharina Baderin und leistet "ein eit mit ufgehepter hand und gelerten worten gegen den heiligen, daz si daz gût noch ander gût nút me verzinsen móht".

Die nunmehr freie Männerbadestube wird erst nach etwa zwei Monaten, am 4. April 1383, weiterverkauft. Diese Zeitspanne entsprach sicherlich auch der Frist, die einzuhalten war, um Einsprüche geltend machen zu können. Käuferin ist Katherina, die Witwe Henni Baders, die ja bereits im Zusammenhang mit der Roten Frauenbadestube als Akteurin auftrat. Die Urkunde faßt zunächst die einzelnen Ansprüche, die auf der Badestube liegen, zusammen: Sechs Pfund bekommen die Verkäufer und weitere sechs Pfund "die Zimmermänin". Mit acht Pfund jährlichen Zinsen ist die Frau des Andreas von Stühlingen, Anna von Kageneck, an der Badestube beteiligt und ein Pfund erhält Lüpfried Schüsser. Schließlich ist noch ein Malter Nußgeld für beide Badestuben zu bezahlen. Alles gegeneinander aufgerechnet, ergibt den Verkaufspreis von 14 Pfund Schilling Pfennig, wobei Lüpfried Schüsser seinen Anteil behält. Diesen Anteil kauft Katharina am 17. Februar 1386 auf und bringt sich damit vollständig in den Besitz der Badestube.

Der 18. November 1387 ist im Zusammenhang mit Ederlins Badestuben ein denkwürdiger Tag. Es ist der Beginn eines fast vierzigjährigen Rechtsstreites zwischen der Familie von Stühlingen/von Kageneck und allen nachfolgenden Besitzern von Ederlins Badestuben. Zunächst beginnt alles relativ harmlos: Anna von Kageneck, die Witwe des verstorbenen Andreas von Stühlingen, wehrt sich gegen die 1383 getroffene Vereinbarung, nach der Katharina Baderin alle Zinsen und Rechtstitel an Ederlins Männerbadestuben abgegolten habe. Sie ist der Meinung, daß die Baderin ihr für diese Badestube weiterhin jährlich acht Pfund Pfennige Zins schulde. Katharina weigert sich nun, diese zu bezahlen und zieht vor Gericht. Sie ist der Auffassung, daß Anna von Kageneck und die anderen Besitzer von Ederlins Frauenbadestube von ihr wöchentlich insgesamt acht Schillinge Pfennige zu bekommen hätten, wie es mit ihrem verstorbenen Mann und Johannes Oswald seinerzeit vereinbart worden war. Dagegen pocht Anna von Kageneck auf die Verkaufsurkunde von 1383. Da die Urkunde von Katharina Baderin jedoch die ältere ist und zudem von Andreas von Stühlingen selbst besiegelt wurde, urteilt das Gericht zu ihren Gunsten.

Dieser Vorfall zeigt, daß nicht alle Urkunden gleichwertig sein mußten, und daß von einem bereits Verstorbenen besiegelte Urkunden im Zweifelsfall ein höheres Gewicht haben konnten, als zwischenzeitlich getroffene Vereinbarungen. Katharina Baderin hatte ja tatsächlich 1383 alle Forderungen durch den Kauf der Badestube abgelöst. Und ihr war zugesichert worden, daß damit alle Rechte des Andreas von Stühlingen an dem Bad getilgt wären. Wie bereits im Zusammenhang mit der Roten Frauenbadestube erwähnt, verstirbt Katharina Baderin vor dem 20. Juli 1395 und ihre Schwester Elisabeth tritt ihr Erbe an, die Ederlins Badstuben übernimmt und am selben Tag auch die Rote Frauenbadestube vom Heiliggeistspital zum Erblehen verliehen bekommt. Fast 25 Jahre schweigen die Quellen nun, bevor im Streit der von Stühlingen gegen die Besitzer von Ederlins Badestuben ein neues Kapitel aufgeschlagen wird. Mittlerweile befinden sich Ederlins Badestuben im Besitz des Heiliggeistspitals. Das Verfahren wird nun von Andreas von Stühlingen dem jüngeren und dessen Sohn Bernhard betrieben.

Andreas von Stühlingen behauptet vor Gericht, daß Ederlins Badestuben ihm gehörten und daß sein Vater und andere Personen darauf verschiedene Zinsen verpfändet hätten, die er nun einlösen wolle.
Demgegenüber behaupten die Pfleger des Spitals, daß das Spital die Badestuben schon seit mehr als 20 Jahren in unbeschränktem Besitz habe und darum auf dieses Gesuch nicht einzugehen bräuchten. Das Gericht beschließt nun, daß Andreas von Stühlingen "in 14 Nächten vor dem Rate" den Beweis zu erbringen habe, daß seine Vorfahren oder er Zinsen von der genannten Badstube versetzt haben, die wiederkäufig seien. Könne er das beweisen, so solle das Spital den Rückkauf annehmen. Am 10. Juni 1420 weist Andres von Stühlingen einen Teil seiner Ansprüche nach. Da er jedoch weiterhin behauptet, auch den Rest bereits abbezahlt zu haben, entscheidet das Gericht, daß diese Zahlung anerkannt werden solle, wenn er wiederum binnen 14 Tage den Beweis dafür erbringe. Schaffe er das nicht, dann müsse er die verbliebenen zwei Pfund Zinsen mit 20 Pfund ablösen.

Der Fall wird jedoch nicht 14 Tage, sondern erst vier Jahre später weiterverhandelt. Inzwischen, 1424, betreibt Bernhard von Stühlingen, der Enkel von Andreas von Stühlingen dem Älteren, das Verfahren. Er schlägt nun vor, ein Dreiergremium zu benennen, das alle Urkunden prüfen und dann eine Entscheidung treffen solle, der er sich beugen werde. Dieses Gremium sollte aus zwei Mitgliedern des Rats, "die damals im Rat gesessen haben, als darüber verhandelt wurde" und einem Freund von ihm gebildet werden. Auch das Spital geht auf diesen Vorschlag ein. Das Gremium entscheidet daraufhin nach kurzer Beratung, daß Bernhard von Stühlingen das Recht auf beide Badestuben und zur Ablösung der darauf liegenden Zinsen zustehe. Als er dann jedoch noch Anspruch auf Zinsen erhebt, die das Spital in der Zwischenzeit eingenommen hatte, sowie auf Kostenentschädigung und Schadenersatz, weist ihn das Gremium zurück.
Nachdem diese Entscheidung gefällt und von allen Seiten anerkannt worden ist, übergeben die Pfleger des Heiliggeistspitals Ederlins Badestuben am 30. August 1424 an Bernhard von Stühlingen und bescheinigen die Ablösung der Zinsen.

Damit ist ein Schlußstrich unter die Auseinandersetzung gezogen. Seit 1369 waren die von Stühlingen an der Badestube beteiligt. Seit 1383 fochten sie gerichtlich um ihren Besitz. Nun, nachdem sie die Badestuben zugesprochen bekommen hatten, haben sie nichts anderes im Sinn, als sie möglichst schnell wieder zu Geld zu machen: Bereits am 10. Oktober 1424 verkauft Bernhard mit Einwilligung seines Vaters Andreas von Stühlingen dem Jüngeren Ederlins Badestube "gelegen zu Freiburg vor Brediger thor by den Ruwernen mit husern, schuren, garten, brunnen" an das Dominikaner-Kloster für 600 Rheinische Gulden. Dieser Betrag entspricht zu dieser Zeit etwa 300 Pfund Schillingen Freiburger Währung - ein stolzer Preis! Es liegt die Vermutung nahe, daß die Familie der von Stühlingen in Geldschwierigkeiten war, Belege haben sich jedoch keine gefunden. Nach dem Verkauf an das Predigerkloster der Dominikaner verlieren sich die Nachrichten über Ederlins Badestuben: 1431 wird sie bei dem Verkauf einer Scheune nochmals als Ortsbeschreibung erwähnt.

Bemerkenswert ist noch die Erwähnung von "Ötterlins Badstuben" (1557) in einer Verkaufsurkunde. Aus dieser zufälligen Namensänderung wird das Dominikanerkloster 120 Jahre später eine eigenständige Badestube machen.